Das Industrie 5.0 Förderprogramm bietet Steuergutschriften von bis zu 45 % für vernetzte Hochautomatisierungsmaschinen. Für Verpackungsmaschinen bedeutet dies, die effektiven Investitionskosten fast zu halbieren.
Industrie 4.0 vs. 5.0: Was sich für Verpackungsmaschinen ändert
Das Industrie 4.0 Programm, weiterentwickelt zu Industrie 5.0, sieht Steuergutschriften für neue Betriebsmittel vor, die bestimmte Vernetzungsanforderungen erfüllen. Für KMU bestand die Steuergutschrift für 4.0-Güter bei 20–40 % der Investition. Industrie 5.0 ergänzt Nachhaltigkeits- und Beschäftigtenzentrierungsanforderungen mit Sätzen bis zu 45 % für KMU.
- Betriebsmittel 4.0: Steuergutschrift 20–40 % (KMU) auf die Investition
- Industrie 5.0: Sätze bis zu 45 % für KMU mit zusätzlichen Anforderungen
- Grundanforderung: Vernetzung mit dem betrieblichen Informationssystem
- Zusatzanforderungen 5.0: Energieeffizienz, Nachhaltigkeit, Ergonomie
- Maximale förderbare Investition: 2,5 Mio. €/Jahr für KMU
Welche Verpackungsmaschinen sind förderfähig
Förderfähig sind Maschinen, die die Anforderungen von Anhang A des Gesetzes 232/2016 und dessen Änderungen erfüllen. Für Verpackungsmaschinen bedeutet das: SPS mit industrieller Kommunikationsschnittstelle (OPC-UA, Profinet, EtherNet/IP), Fähigkeit zum Echtzeitdatenaustausch mit dem MES/ERP-System des Unternehmens, Achssteuerung via Servo oder CNC.
- Automatische Bandkammer mit SPS und Konnektivität: förderfähig
- Tiefziehmaschine mit Achssteuerung und MES-Schnittstelle: förderfähig
- Automatischer Tray Sealer mit OPC-UA: förderfähig
- Manuelle Kammer ohne SPS: NICHT förderfähig (reduzierter Satz)
- Integrierte Linie mit Robotik und Vision-System: förderfähig mit höheren Sätzen
Wie Sie die Förderung beantragen: Praktischer Ablauf
Der Ablauf umfasst drei Kernschritte. Vor dem Kauf: Prüfen Sie mit dem Lieferanten, ob die Maschine die technischen Anforderungen erfüllt, und fordern Sie die technische Dokumentation an. Beim Kauf: Lassen Sie die Rechnung mit dem korrekten gesetzlichen Hinweis ausstellen. Nach dem Kauf: Technisches Gutachten eines zugelassenen Sachverständigen einholen, der die Maschinenkonformität bestätigt. Die Gutschrift wird in 3 Jahresraten angerechnet.
- 1. Vor-Kauf: Konformitätsprüfung der Anforderungen mit dem Lieferanten
- 2. Rechnung mit korrektem gesetzlichem Hinweis
- 3. Technisches Gutachten: Pflicht bei Investitionen über 300.000 €
- 4. Selbsterklärung: bei Investitionen unter 300.000 €
- 5. Steueranrechnung: in 3 gleichen Jahresraten
Sind EMA Pack-Maschinen für Industrie 5.0 förderfähig?
Ja. Alle automatischen EMA Pack-Maschinen sind mit SPS und OPC-UA-Konnektivität sowie technischer Dokumentation für das Industrie 4.0/5.0 Gutachten ausgestattet. Kontaktieren Sie uns für Details.
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