EMA Pack
Alle Artikel
Kaufratgeber30. April 20267 min

Industrie 5.0 und Verpackungsmaschinen: Wie Sie die Steuergutschrift nutzen

Das Industrie 5.0 Förderprogramm bietet Steuergutschriften von bis zu 45 % für vernetzte Hochautomatisierungsmaschinen. Für Verpackungsmaschinen bedeutet dies, die effektiven Investitionskosten fast zu halbieren.

Industrie 4.0 vs. 5.0: Was sich für Verpackungsmaschinen ändert

Das Industrie 4.0 Programm, weiterentwickelt zu Industrie 5.0, sieht Steuergutschriften für neue Betriebsmittel vor, die bestimmte Vernetzungsanforderungen erfüllen. Für KMU bestand die Steuergutschrift für 4.0-Güter bei 20–40 % der Investition. Industrie 5.0 ergänzt Nachhaltigkeits- und Beschäftigtenzentrierungsanforderungen mit Sätzen bis zu 45 % für KMU.

  • Betriebsmittel 4.0: Steuergutschrift 20–40 % (KMU) auf die Investition
  • Industrie 5.0: Sätze bis zu 45 % für KMU mit zusätzlichen Anforderungen
  • Grundanforderung: Vernetzung mit dem betrieblichen Informationssystem
  • Zusatzanforderungen 5.0: Energieeffizienz, Nachhaltigkeit, Ergonomie
  • Maximale förderbare Investition: 2,5 Mio. €/Jahr für KMU

Welche Verpackungsmaschinen sind förderfähig

Förderfähig sind Maschinen, die die Anforderungen von Anhang A des Gesetzes 232/2016 und dessen Änderungen erfüllen. Für Verpackungsmaschinen bedeutet das: SPS mit industrieller Kommunikationsschnittstelle (OPC-UA, Profinet, EtherNet/IP), Fähigkeit zum Echtzeitdatenaustausch mit dem MES/ERP-System des Unternehmens, Achssteuerung via Servo oder CNC.

  • Automatische Bandkammer mit SPS und Konnektivität: förderfähig
  • Tiefziehmaschine mit Achssteuerung und MES-Schnittstelle: förderfähig
  • Automatischer Tray Sealer mit OPC-UA: förderfähig
  • Manuelle Kammer ohne SPS: NICHT förderfähig (reduzierter Satz)
  • Integrierte Linie mit Robotik und Vision-System: förderfähig mit höheren Sätzen

Wie Sie die Förderung beantragen: Praktischer Ablauf

Der Ablauf umfasst drei Kernschritte. Vor dem Kauf: Prüfen Sie mit dem Lieferanten, ob die Maschine die technischen Anforderungen erfüllt, und fordern Sie die technische Dokumentation an. Beim Kauf: Lassen Sie die Rechnung mit dem korrekten gesetzlichen Hinweis ausstellen. Nach dem Kauf: Technisches Gutachten eines zugelassenen Sachverständigen einholen, der die Maschinenkonformität bestätigt. Die Gutschrift wird in 3 Jahresraten angerechnet.

  • 1. Vor-Kauf: Konformitätsprüfung der Anforderungen mit dem Lieferanten
  • 2. Rechnung mit korrektem gesetzlichem Hinweis
  • 3. Technisches Gutachten: Pflicht bei Investitionen über 300.000 €
  • 4. Selbsterklärung: bei Investitionen unter 300.000 €
  • 5. Steueranrechnung: in 3 gleichen Jahresraten

Sind EMA Pack-Maschinen für Industrie 5.0 förderfähig?

Ja. Alle automatischen EMA Pack-Maschinen sind mit SPS und OPC-UA-Konnektivität sowie technischer Dokumentation für das Industrie 4.0/5.0 Gutachten ausgestattet. Kontaktieren Sie uns für Details.

Beratung anfordern

Maßgeschneiderte Lösung gesucht?

Unsere Techniker analysieren Ihren Prozess und empfehlen die passende Maschine.

This website uses cookies

We use technical, analytics and marketing cookies (e.g. GTM, Google Ads, Meta Pixel) with consent where required.