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Anwendungen18. Juni 20256 min

Verpackung von Fertiggerichten und Convenience-Produkten (4. Gamma): Industrielösungen

Der Markt für Fertiggerichte und Convenience-Produkte wächst um 6–8 % pro Jahr. Die korrekte Verpackung dieser Produkte bedeutet mikrobiologische Sicherheit, angemessene Haltbarkeit und eine ansprechende Präsentation im Regal oder im Kühlthekensegment zu garantieren.

Verpackungstechnologien für Fertiggerichte

Fertiggerichte werden fast ausschließlich in Schalen verpackt: Das Format ist informativ, erleichtert das Aufwärmen in der Mikrowelle und garantiert die Verteilung von Kochsäften ohne Verschütten. Die verwendeten Technologien sind MAP-Heißsiegelung und Tiefziehmaschine.

  • MAP-Tray-Sealer: vorgeformte Schale, Deckelfolie unter Schutzgasatmosphäre versiegelt
  • Tiefziehmaschine: in-line geformte Schale, maximale Produktivität
  • CPET-Schale: herkömmlicher Backofen und Mikrowelle
  • PP-Schale: Mikrowelle und Kühlschrank, günstigere Kosten
  • Aluminiumschale: herkömmlicher Backofen, überlegene Barriere

Convenience-Produkte (4. Gamma): Salate, Gemüse und frische Schnittprodukte

Zur 4. Gamma gehören frische, gewaschene und geschnittene pflanzliche Produkte (Salate, Gemüse, Kräuter). Die Schutzgasverpackung verwendet mikroperforierte Folien, die kontrollierte Gasaustausche ermöglichen. Die CO₂- und O₂-Konzentration wird je nach spezifischer Atemaktivität des Pflanzenprodukts kalibriert.

  • Salate und gemischte Blätter: mikroperforierte Folie, passives MAP
  • Geschnittenes Gemüse: aktives MAP mit kalibriertem N₂/CO₂/O₂
  • Kräuter: hohe Wasserdampfpermeabilität
  • Haltbarkeit: 5–10 Tage bei +4 °C mit optimiertem MAP

Vorschriften für Fertiggerichte und Convenience-Produkte

Die EU-Verordnung EG 852/2004 über Lebensmittelhygiene verlangt HACCP-Konformität im gesamten Prozess. Für Fertiggerichte sind Etikettierung mit Zutaten, Allergenen, Lagertemperatur und Zubereitungshinweisen obligatorisch.

  • Verordnung EG 852/2004: Hygiene, HACCP obligatorisch
  • Verordnung EG 1169/2011: Allergenkennzeichnung obligatorisch
  • Verarbeitungstemperatur: < +10 °C für Frischprodukte
  • Rückverfolgbarkeit: Datum, Charge, Ablaufdatum auf jeder Verpackung

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