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Vorschriften3. Dezember 20256 min

CE-Vorschriften für Verpackungsmaschinen: Was sich 2025 ändert

Die EU-Maschinenverordnung 2023/1230 wird die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG schrittweise bis 2027 ersetzen. Für Käufer und Hersteller von Verpackungsmaschinen ist es wichtig zu verstehen, was sich ändert und wie man sich vorbereitet.

Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG: Grundlagen und Anforderungen

Die derzeit gültige Richtlinie 2006/42/EG verpflichtet den Hersteller, sicherzustellen, dass jede Maschine sicher ist, mit einer CE-Kennzeichnung, einer Konformitätserklärung und einer technischen Akte versehen ist. Für Lebensmittelmaschinen kommen die hygienischen Anforderungen aus Anhang I, Abschnitt 2.1 hinzu: keine Ansammlungszonen, inerte Materialien, einfache Reinigung.

  • CE-Kennzeichnung: für das Inverkehrbringen auf dem europäischen Markt obligatorisch
  • CE-Konformitätserklärung: vom Hersteller unterzeichnetes Rechtsdokument
  • Technische Akte: Zeichnungen, Risikoanalyse, Anleitungen — 10 Jahre aufzubewahren
  • Betriebsanleitung in der Sprache des Ziellandes: obligatorisch
  • Risikoanalyse: gemäß EN ISO 12100

Die neue EU-Maschinenverordnung 2023/1230

Die EU-Maschinenverordnung 2023/1230 ist am 19. Juli 2023 in Kraft getreten, mit einer Übergangsfrist bis zum 20. Januar 2027. Die wichtigsten Neuerungen betreffen die Sicherheit von Software und Steuerungssystemen, die Cybersicherheit vernetzter Maschinen und die Ausweitung des Anwendungsbereichs auf neue Produktkategorien.

  • Verbindliches Anwendungsdatum: 20. Januar 2027
  • Neu: Cybersicherheitsanforderungen für netzgebundene Maschinen
  • Neu: Sicherheit eingebetteter Software (IEC 62443)
  • Neu: Ausweitung auf unvollständige Maschinen (Linien-Subsysteme)
  • Übergangsfrist: Richtlinie 2006/42/EG bleibt bis 2027 gültig

Praktische Auswirkungen für Maschinenkäufer

Jeder Maschinenkäufer muss heute die Konformität mit der Richtlinie 2006/42/EG prüfen und planen, dass bis 2027 alle im Betrieb befindlichen Maschinen der neuen Verordnung entsprechen — was Software- oder Hardware-Updates erfordern kann. Es empfiehlt sich, Maschinen zu erwerben, die bereits für die Konformität mit der Verordnung 2023/1230 ausgelegt sind.

  • Sofortige Prüfung: CE-Kennzeichnung + Konformitätserklärung Richtlinie 2006/42/EG
  • Planung 2027: Aufrüstung auf Verordnung 2023/1230 für vernetzte Maschinen
  • Lieferanten fragen: Roadmap zur Konformität mit der neuen Verordnung
  • EMA-Pack-Maschinen: für langfristige Normkonformität ausgelegt

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