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Vorschriften5. November 20256 min

Edelstahl in Lebensmittelmaschinen: AISI-Güten und Normen

Nicht jeder Edelstahl ist gleich. Bei Lebensmittelverpackungsmaschinen bestimmt die Wahl der Stahlgüte Korrosionsbeständigkeit, Langlebigkeit und Einhaltung der Hygienevorschriften. Die falsche Güte zu verwenden bedeutet rostende Maschinen, Kontaminationen und Nichtkonformitäten bei Inspektionen.

AISI 304 vs. AISI 316L: die praktischen Unterschiede

AISI 304 (18 % Cr, 8 % Ni) ist die am weitesten verbreitete Güte in Lebensmittelmaschinen für allgemeine Anwendungen. AISI 316L fügt 2–3 % Molybdän hinzu, was die Beständigkeit gegenüber Chlorid-Korrosion (Meersalz, chlorierte Reinigungsmittel, Salzwasser) drastisch erhöht. Das Suffix L steht für niedrigen Kohlenstoffgehalt, der die Schweißbarkeit verbessert und Sensibilisierung reduziert.

  • AISI 304: beständig gegen atmosphärische Korrosion und viele Säuren
  • AISI 316L: beständig gegen Chloride, Salzwasser und aggressive Reinigungsmittel
  • AISI 316L vorgeschrieben: Fisch-, Meeresfrüchte-, Umgebungen mit permanentem Salz
  • AISI 304 ausreichend: Trockenprodukte, Backwaren, Obst und Gemüse ohne Salz
  • Oberflächengüte: Ra ≤ 0,8 µm für lebensmittelberührende Flächen

Referenznormen für Lebensmittelmaschinen

Lebensmittelverpackungsmaschinen müssen der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG (CE-Kennzeichnung) und der EU-Verordnung EG 1935/2004 über Materialien, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen, entsprechen. Die EHEDG-Richtlinien definieren die Konstruktionsprinzipien für hygienisches Design.

  • Richtlinie 2006/42/EG: obligatorische CE-Kennzeichnung, Konformitätserklärung
  • Verordnung EG 1935/2004: lebensmittelberührende Materialien, chemische Inertheit
  • EHEDG: Hygienic Design — keine Ansammlungszonen, vollständige Entwässerung
  • IP65/IP67: Schutzgrad gegen Wasser- und Staubeinwirkung
  • NSF-Zertifizierung: nordamerikanischer Standard (nützlich für USA-Export)

Was vor dem Maschinenkauf zu prüfen ist

Fordern Sie stets die Dokumentation zur verwendeten Stahlgüte an (Werkstoffzertifikate EN 10204 Typ 3.1) sowie die Oberflächengüte der Kontaktteile. Prüfen Sie, ob die Maschine mit einer CE-Konformitätserklärung und vollständiger technischer Akte geliefert wird.

  • Werkstoffzertifikat EN 10204 Typ 3.1: für Kontaktteile obligatorisch
  • Oberflächenrauheit Ra: messbar mit Rauhheitsmessgerät, ≤ 0,8 µm im Kontaktbereich
  • CE-Konformitätserklärung: rechtlich obligatorisches Dokument für den EU-Markt
  • Betriebs- und Wartungsanleitung in Landessprache: für CE obligatorisch

Möchten Sie die hygienische Konformität Ihrer Maschinen prüfen?

Alle EMA-Pack-Maschinen sind aus AISI 304/316L mit Werkstoffzertifikaten und CE-Kennzeichnung. Kontaktieren Sie uns für die technische Dokumentation.

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